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Soll ich das Lastschriftverfahren meines alten Lieferanten kündigen?

Obwohl Sie nie zweimal für die von Ihnen verbrauchte Energie bezahlen müssen (alle zu viel gezahlten Beträge werden immer erstattet), könnten Sie sich mit zwei aktiven Lastschriften wiederfinden, bis Ihr alter Anbieter Ihr Konto schließt.

Um dies zu vermeiden, können Sie das Lastschriftverfahren Ihres alten Lieferanten kündigen. Dies bedeutet allerdings, dass allfällige Schlussgutschriften oder -belastungen auf anderem Wege erfolgen müssen – beispielsweise per Scheck –, sodass es sich lohnt, über die Auswirkungen der Stornierung nachzudenken, bevor Sie sich dafür entscheiden.