Es gibt nach wie vor Warnungen, dass einige Energieversorgungsunternehmen bei Verbrauchern, die nicht ihre Kunden sind, anrufen, um sie zum Wechsel des Unternehmens zu bewegen.
Es kommt darauf an, ob Sie vor oder nach dem 14. Tag ab dem Zeitpunkt der telefonischen Zustimmung zu dem neuen Angebot davon erfahren. Vor dem 14. ist es sehr einfach. Sie widerrufen einfach das erhaltene Angebot. Das Gesetz garantiert dem Verbraucher die Möglichkeit, innerhalb der ersten zwei Wochen von jedem Fernabsatzangebot zurückzutreten, ohne dass er sich dafür rechtfertigen muss.Nach 14 Tagen werden die Dinge kompliziert, da es stark von der Art des Vertrags abhängt, in den man eingewilligt hat, und es in manchen Fällen schwierig ist, nachzuweisen, dass eine Täuschung stattgefunden hat. Eines der häufigsten Probleme besteht darin, dass die Betroffenen es erst merken, wenn die erste Rechnung eintrifft und seit der telefonischen Zusage bereits mehr als 14 Tage vergangen sind.
Die Möglichkeiten zur Geltendmachung von Ansprüchen:
- Wenn Sie von diesen Praktiken betroffen sind, müssen Sie zunächst Ihre Ansprüche bei dem Vermarkter geltend machen, der die Änderung ohne Ihre Zustimmung vorgenommen hat. Wird der Beschwerde nicht abgeholfen und handelt es sich bei dem Vermarkter, der Sie beliefert hat, um einen Referenzvermarkter oder einen Vermarkter der letzten Instanz, können Sie sich anschließend an die entsprechende Stelle der Autonomen Gemeinschaften wenden. Die Einzelheiten zu den verschiedenen Reklamationsmöglichkeiten finden Sie hier im Falle der Übertragung von Stromverträgen ohne Genehmigung und hier im Falle von Gasverträgen.
- Eine weitere Möglichkeit besteht darin, sich an die kommunalen Verbraucherämter (OMICs) und die Verbraucher- und Nutzerorganisationen zu wenden.
- Zusätzlich zu den oben genannten Möglichkeiten können Sie aber auch eine Beschwerde beim CNMC einreichen.